KI im Unternehmen — HR & Lernen — Recruiting-Assistent DSGVO-konform

Autor: Roman Mayr

HR & Lernen — KI im Unternehmen — Praxisleitfaden — Grundlagen.

KI im Unternehmen: HR & Lernen ·

DSGVO-konforme Implementierung eines KI-gestützten Recruiting-Assistenten

Die Nutzung von KI-Technologien im Recruiting-Prozess kann die Effizienz erheblich steigern und Personalverantwortlichen eine wertvolle Unterstützung bieten. Ein KI-gestützter Recruiting-Assistent kann Bewerbungen analysieren, Kandidaten basierend auf Anforderungsprofilen vorschlagen und administrative Aufgaben automatisieren. Doch die Einführung solcher Technologien muss stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfolgen, um rechtliche Risiken und den Vertrauensverlust der Bewerber zu vermeiden.

Typische Fehler und deren Korrektur


    Fehler bei der Einwilligungserklärung: Häufig wird die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten nicht korrekt eingeholt. Ohne eine klare und informierte Einwilligung der Kandidaten besteht das Risiko von DSGVO-Verstössen. Korrektur: Entwickeln Sie eine präzise formulierte Einwilligungserklärung, die klar darlegt, welche Daten erhoben werden, zu welchem Zweck und wie lange diese gespeichert werden. Diese Informationen sollten den Bewerbern leicht zugänglich gemacht werden, idealerweise im ersten Schritt des Bewerbungsprozesses.

    Unzureichende Datensicherheit: Oftmals wird die technische und organisatorische Sicherheit der personenbezogenen Daten vernachlässigt. Verstösse gegen die Datensicherheit führen nicht nur zu hohen Strafen, sondern auch zu einem Vertrauensverlust bei den Betroffenen. Korrektur: Implementieren Sie angemessene Sicherheitsmassnahmen, wie Datenverschlüsselung und Zugriffsprotokolle, um die Sicherheit der Bewerberdaten gegen unbefugten Zugriff zu gewährleisten. Eine regelmässige Überprüfung und Aktualisierung dieser Massnahmen ist ebenfalls entscheidend.

    Nicht ausreichende Transparenz: Viele Unternehmen geben den Bewerbern unzureichende Informationen darüber, wie ihre Daten durch den KI-Assistenten verarbeitet werden. Dies steht im Widerspruch zu den Grundsätzen der Transparenz und der Rechenschaftspflicht der DSGVO. Korrektur: Erstellen Sie eine transparente Datenschutzerklärung, die detailliert erklärt, wie die KI systeme Daten verarbeitet. Informieren Sie die Bewerber über ihre Rechte hinsichtlich des Zugriffs, der Berichtigung und der Löschung ihrer Daten.


Handlungsanleitung für die nächsten 14–30 Tage


Woche 1: Überprüfen Sie Ihre bestehenden Prozesse zur Datenerhebung und -verarbeitung. Stellen Sie sicher, dass alle verwendeten Formulierungen sowohl klar als auch vollständig sind. Beginnen Sie mit der Erstellung einer detaillierten Einwilligungserklärung und Datenschutzerklärung. Führen Sie ein Sicherheitstraining für alle Mitarbeitenden im Recruitment durch.

Woche 2: Implementieren Sie die beschlossenen Änderungen in Ihren digitalen Bewerbungsplattformen. Stellen Sie sicher, dass die Einwilligungserklärung bei jeder Bewerbung korrekt eingeholt wird und dass alle verwendeten Systeme den Sicherheitsstandards entsprechen. Führen Sie eine Sicherheitsüberprüfung Ihrer Datenverarbeitungssysteme durch.

Woche 3: Schulen Sie Ihre HR-Mitarbeitenden im Umgang mit dem KI-Recruiting-Assistenten und sensibilisieren Sie sie für die Bedeutung der DSGVO-Konformität. Geben Sie klare Anleitungen und Checklisten an die Hand, die den korrekten Umgang mit Bewerberdaten gewährleisten.

Woche 4: Führen Sie einen internen Test der neu implementierten Prozesse und Systeme durch, um deren Wirksamkeit und Konformität mit der DSGVO zu überprüfen. Sammeln Sie Feedback von Ihren HR-Mitarbeitenden und passen Sie Prozesse bei Bedarf an. Beginnen Sie mit der Entwicklung eines kontinuierlichen Überwachungs- und Evaluationsplans, um fortlaufend die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sicherzustellen.
Durch sorgfältige Planung, Umsetzung und Überwachung können KMUs von den Vorteilen eines KI-gestützten Recruiting-Assistenten profitieren, ohne die gesetzlichen Vorschriften zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verletzen.

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