Datenmanagement im Einklang mit DSG/DSGVO — Schritt für Schritt

Autor: Roman Mayr

Schritt für Schritt – kompakt erläutert.

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Ein DSG/DSGVO-konformer Betrieb ist keine Option, sondern ein Muss

Ein rechtskonformer Umgang mit Personendaten ist für Unternehmen in der DACH-Region zwingend notwendig. Das Datenschutzgesetz (DSG) der Schweiz und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU stellen hohe Anforderungen an den Datenschutz. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schützt auch das Vertrauen von Kunden und Partnern. Im Folgenden werden praktische Ansätze für KMU vorgestellt, um einen DSG/DSGVO-konformen Betrieb sicherzustellen.

Datenbestandsaufnahme

Der erste Schritt besteht darin, alle im Unternehmen gespeicherten und verarbeiteten Personendaten zu erfassen. Dazu gehören Kundendaten, Mitarbeiterinformationen und Lieferantendaten. Eine vollständige Übersicht bildet die Grundlage für alle weiteren Compliance-Massnahmen. Häufiger Fehler: Fehlende oder unvollständige Datenerfassungen. Korrektur: Durchführung eines systematischen Audits, das regelmässig aktualisiert wird.

Rechtskonforme Verarbeitung

Sobald die Datenbestände erfasst sind, muss die Verarbeitung dieser Daten auf ihre Rechtskonformität geprüft werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, ob eine rechtliche Grundlage, wie die Einwilligung der betroffenen Personen, vorhanden ist. Zudem sollten alle Verarbeitungsaktivitäten dokumentiert werden. Ein gängiger Fehler ist, die ausdrückliche Einwilligung nicht einzuholen. Die Korrektur besteht darin, explizite Einwilligungserklärungen einzuführen und zu speichern.

Technische und organisatorische Massnahmen

Sicherheitsmassnahmen sowohl technischer als auch organisatorischer Art sind unabdingbar, um die Integrität und Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten. Dazu zählen Zugangsbeschränkungen, Datenverschlüsselung und regelmässige Sicherheitsupdates. Typischer Fehler: Unzureichende Zugangskontrollen. Die Korrektur: Einführung eines Rollen- und Berechtigungskonzepts, das den Datenzugriff strikt regelt.

Schulung der Mitarbeitenden

Kenntnisse über Datenschutzvorschriften müssen in allen Unternehmensbereichen vorhanden sein. Mitarbeiter sollten regelmässig geschult werden, um sicherzustellen, dass sie die Wichtigkeit des Datenschutzes verstehen und umsetzen können. Schulungsveranstaltungen oder E-Learning-Module sind hierfür geeignete Instrumente. Ein häufig unterlaufener Fehler ist die Vernachlässigung regelmässiger Schulungen. Die Korrektur ist ein dauerhaft implementiertes, automatisiertes Schulungsprogramm.

Plan für die nächsten 30 Tage


    Führen Sie in den nächsten 7 Tagen eine umfassende Datenbestandsaufnahme durch. Nutzen Sie dazu Checklisten und Inventarwerkzeuge.

    Prüfen und dokumentieren Sie innerhalb der nächsten 10 Tage die bestehende Datenverarbeitung auf ihre Rechtskonformität. Erstellen Sie Einwilligungsformulare und aktualisieren Sie sie, wo notwendig.

    Implementieren Sie in den nächsten 5 Tagen ein Rollen- und Berechtigungskonzept, um den Zugang zu sensiblen Daten zu regeln.

    starten Sie in Woche 3 mit regelmässigen Datenschutzschulungen für Mitarbeiter. Setzen Sie auf interaktive Formate wie Workshops und praktische Übungen. Stellen Sie sicher, dass die Inhalte leicht zugänglich sind.


Mit dieser strukturierten Vorgehensweise schaffen Unternehmen eine solide Basis für den DSG/DSGVO-konformen Betrieb und können langfristig das Vertrauen ihrer Geschäftspartner und Kunden stärken.

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